Mamarena
liebe Frauen
ich werde mich vielleicht von meinem Mann trennen. Deshalb denke ich auch über eine Scheidung nach.
Unsere Situation ist so, dass ich gut verdiene und alles finanziere. Alles.
Er arbeitet nur sporadisch und verdient dann auch noch schlecht.
Wir haben keinen Ehevertrag.
Ich werde ihm die Hälfte von 1., 2. und 3. Säule geben müssen, oder?
Unterhalt bezahlen auch?
Gibt es Frauen hier, die das auch so erlebt haben? Wie hat das Gericht entschieden?
Mamarena
Ups
Es ist ja eigentlich immer dasselbe - wenn du arbeiten gehst und er zu Hause bei den Kindern ist - dann ist das auch nach der Trennung so.
Und Unterhalt wäre dann ja logisch - auch so das Teilen des AHV, BVG etc. - sofern ihr verheiratet wart oder begünstigt etc.
chroetli85
Ja leider hat Ups recht...
Die Frage ist: wer hat bis jetzt auf die Kinder geschaut?
Ich musste 1/2 meiner PK und 3a Auszahlen (AHV wird ohne Aufforderung erst im Pensionsalter gesplittet. Ich wollte es aber sofort haben und habe es deshalb eingeleitet). Mein Exmann hat zwar gearbeitet aber selbständig und weder AHV, PK geschweige den 3a eingezahlt...
Ups
chrötli85 hat geschrieben: ↑Mo 13. Mai 2019, 15:49
Ja leider hat Ups recht... \nwieso leider? ist ja nur Gerecht, oder?
rose02
Errungenschaftsbeteiligung heisst: was vor der Ehe auf dem eigenen Konto war, ist es nach der Ehe auch. Gildet auch für 2. und 3. Säule. Alles was wärend der Ehe erwirtschaftet wurde (kann im schlimmsten fall auch Minus sein) wird hälftig geteilt. Natürlich auch 2. und 3. Säule. Die Errungenschaftsbeteiligung wird erst mit der richterlichen Güterschaftstrennung aufgelöst. Bis zu dem Datum was eben das Gericht zuteilt wird alles zusammengerechnet, Einnahmen wie Ausgaben.
Mamarena
Die Kinder sind im Hort oder bei mir. Er betreut sie von dem her nicht wirklich...
danci
1. Säule:
Das wird gesplittet, es empfiehlt sich nach der Scheidung einen Antrag zu stellen. Das macht das Gericht nicht automatisch.
2. Säule:
Auch hier wird geteilt (einfach das, was während der Ehe angespart wurde). es gibt Gründe, es nicht zu tun, ist aber eher selten. Das wird das Gericht selber der PK melden.
3. Säule:
Diese fällt unter das Güterrecht, wird also mit anderem Vermögen, das ihr zusammen habt verrechnet und dann gibt es einen Betrag, den einer dem anderen bezahlen muss, das wirst hier vermutlich Du sein.
Unterhalt:
Das ist etwas weniger klar und hat mit dem oberem nichts zu tun. Es geht da nicht nur darum, wer bisher wieviel gearbeitet hat, sondern auch, wer was arbeiten kann! Wenn bisher die Kinder im Hort oder bei Dir waren, wird man zuerst schauen, wer die Obhut bekommt. Wenn die Kinder zu Dir kommen, hat er keine Betreuungspflichten und ihm ist eine 100%-Arbeit zuzumuten. Teilt ihr die Obhut, so zumindest eine Teilzeitarbeit. Bekommt er sie, müsste geschaut werden, wie alt sie sind. Ist das Jüngste im Kiga wird ihm 50% angerechnet, ab Oberstufe 80% und ab 16 Jahren 100%.
Das ergibt dann eine Gesamtrechnung, so dass beide nach der Scheidung einen ähnlichen Standard haben (maximal den ehelichen Standard). Ich könnte mir gut vorstellen, wenn die Kinder zu Dir kommen, dass Du keinen Unterhalt bezahlen musst, es aber mit dem Kinderunterhalt verrechnet wird, so dass Du da auch keinen bekommst. Aber eben, die Obhut ist zuerst zu klären!
Zur Scheidung selber:
Für denjenigen, der besser verdient, ist es meistens lukrativer, diese schnell zu machen. Für den anderen weniger (natürlich muss das nicht für jeden Einzelfall gelten). Wenn ihr sie beide wollt, könnt ihr gleich ein Verfahren einleiten. Will dein Mann aber nicht, dann musst Du ab Trennung (meistens Auszug) mind. 2 Jahre warten.